Paragraph 218
So, Fräulein Schmitz, am kommenden Dienstag um 15 Uhr werden wir Ihren Schwangerschaftsabbruch vornehmen!
Ich bin ja so dankbar, Herr Doktor! Sie glauben gar nicht, wie froh ich bin, dass Sie mir keine Schwierigkeiten machen!
Wieso Schwierigkeiten? Die Neuregelung des Paragraphen 218 durch unsere Bundesregierung hat endlich die nötige Klarheit geschaffen! Straffreier Abbruch der Schwangerschaft innerhalb der ersten drei Monate!
Ich bin ja so froh, Herr Doktor!
Das sagten Sie bereits! Hier: Ihre Armbinde! Die tragen Sie bis zum Abbruchtermin deutlich sichtbar über der Kleidung am linken Oberarm, danach für genau ein Trauerjahr am rechten Oberarm!
Eine Armbinde?
Ein Zugeständnis an die CSU und immer noch besser als die lebenslängliche Tätowierung des rechten Ohrläppchens! Außerdem brauche ich noch den Vor- und Zunamen des Kindesvaters!
Wofür denn das?
Für den Aushang! Abtreibungen sind ab sofort öffentlich auszuhängen! Beim Standesamt! Wie das Aufgebot bei einer Eheschließung! Ein Zugeständnis an konservative Kreise innerhalb der CDU!
Und dort kann dann jeder lesen, dass ich …
Wer geht schon täglich zum Standesamt, zumal ja ohnehin alles in der Zeitung steht!?
Was steht in der Zeitung?
Ihr Name, der Name des Vaters, Adresse, Telefonnummer und der Tag des Abbruchs!
Aber so erfährt ja möglicherweise mein Chef aus der Zeitung …
Arbeitgeber und Verwandte ersten und zweiten Grades habe ich bereits pflichtgemäß per Rundschreiben über die genauen Termine informiert!
Sie haben meiner Mutter und allen Verwandten…?
Das erspart Ihnen die Einladung zur Beerdigung!
Wessen Beerdigung?
Die abgetriebene Leibesfrucht ist öffentlich zu bestatten. Mit Trauerfeier und Glockengeläut! Ein Zugeständnis an die katholische Kirche! Und überlegen Sie sich schon mal einen hübschen Vornamen für den Grabstein!