Jetzt ist es amtlich


Was wir schon immer mal amtlich haben wollten…

  • In Nr. 2 ist in Spalte 2 das Wort Parkplatz durch die Worte Platz zum Parken zu ersetzen.
    (Ausschussempfehlung zum Bussgeldkatalog)
  • Das Lutschen eines Hustenbonbons durch einen erkälteten Zeugen stellt keine Ungebühr im Sinne von § 178 GVG dar.
    (Beschluss des OLG Schleswig)
  • Ein Ehemann hat in der Regel seinen Wohnsitz dort, wo sich seine Familie befindet.
    (BFH BstBL 85, 331)
  • Ehefrauen, die ihren Mann erschießen, haben nach einer Entscheidung des BSG keinen Anspruch auf Witwenrente.
    (Verbandsblatt des Bayrischen Einzelhandels)
  • Eine Pflanze gilt als befallen, wenn sich in ihr mindestens eine Schildlaus befindet, die nachweislich nicht tot ist.
    (Der Hobbygärtner)
  • Wenn dieses Schild mit Schnee bedeckt ist, ist die Straße unbefahrbar…
    (Schild im Hochmoor von Yorkshire)
  • Der Tod stellt aus versorgungsrechtlicher Sicht die stärkste Form der Dienstunfähigkeit dar.
    (Unterrichtsblätter für die Bundeswehrverwaltung)
  • Besteht ein Personalrat aus einer Person, erübrigt sich die Trennung nach Geschlechtern.
    (Info des Deutschen Lehrerverbandes Hessen)
  • Welches Kind erstes, zweites, drittes Kind usw. ist, richtet sich nach dem Alter des Kindes.
    (Bundesanstalt für Arbeit)
  • Stirbt ein Bediensteter während einer Dienstreise, so ist damit die Dienstreise beendet.
    (Kommentar zum Bundesreisekostengesetz)
  • Die einmalige Zahlung wird für jeden Berechtigten nur einmal gewährt.
    (Gesetz über die Anpassung von Versorgungsbezügen)
  • Es ist nicht möglich, den Tod eines Steuerpflichtigen als dauernde Berufsunfähigkeit im Sinne von § 16 Abs. 1 Satz 3 EStG zu werten und demgemäß den erhöhten Freibetrag abzuziehen.
    (Bundessteuerblatt)
  • Ausfuhrbestimmungen sind Erklärungen zu den Erklärungen, mit denen man eine Erklärung erklärt.
    (Protokoll im Wirtschaftsministerium)
  • Der Wertsack ist ein Beutel, der aufgrund seiner besonderen Verwendung nicht Wertbeutel, sondern Wertsack genannt wird, weil sein Inhalt aus mehreren Wertbeuteln besteht, die in den Wertsack nicht verbeutelt, sondern versackt werden.
    (Merkblatt der Deutschen Bundespost)
  • Ein Verschollener hat seinen Wohnsitz bei der Ehefrau.
    (FG Düsseldorf EFG 58, 144)(Kommentar zur Abgabenordnung von Klein/Orlopp)
  • Margarine im Sinne dieser Leitsätze ist Margarine im Sinne des Margarinengesetzes.
    (Deutsches Lebensmittelbuch)
  • An sich nicht erstattbare Kosten des arbeitsgerichtlichen Verfahrens erster Instanz sind insoweit erstattbar, als durch sie erstattbare Kosten erspart bleiben.
    (Beschluss des Landgerichts Rheinland-Pfalz)
  • Persönliche Angaben zum Antrag sind freiwillig. Allerdings kann der Antrag ohne die persönlichen Angaben nicht weiterbearbeitet werden.
    (Formular in Postgirodienst)
  • Die Fürsorge umfasst den lebenden Menschen einschließlich der Abwicklung des gelebt habenden Menschen.
    (Vorschrift Kriegsgräberfürsorge)
  • Nach dem Abkoten bleibt der Kothaufen grundsätzlich eine selbstständige bewegliche Sache, er wird nicht durch Verbinden oder Vermischen untrennbarer Bestandteil des Wiesengrundstücks, der Eigentümer des Wiesengrundstücks erwirbt also nicht automatisch Eigentum am Hundekot…
    (Fallbeispiel der Deutschen Verwaltungspraxis)
  • Gewürzmischungen sind Mischungen von Gewürzen.
    (Deutsches Lebensmittelbuch)
  • Kunststofffenster mögen zahlreiche Vorteile haben, insbesondere in bezug auf Wartung und Pflege – Holz hat den Vorteil, nicht aus Kunststoff zu sein.
    (Urteilsbegründung des LG München)