Einladung zur Weihnachtsfeier


Liebe Kollegen,
wie schon in den Vorjahren wollen wir auch in diesem Jahr das
anstrengende Geschäftsjahr mit einer gemeinsamen Weihnachtsfeier in
der Cafeteria beenden. Da es im letzten Jahr einige etwas
unerfreuliche Zwischenfälle gab, möchte die Geschäftsleitung im
Vorfeld auf gewisse Spielregeln hinweisen, um die besinnliche Feier
auch im rechten Rahmen ablaufen zu lassen.

1.) Wenn möglich sollten die Mitarbeiter den besagten Raum noch aus
eigener Kraft erreichen,und nicht im alkoholisierten Zustand von
Kollegen hereingetragen werden. Eine Vorfeier ab den frühen Morgen-
stunden sollte möglichst vermieden werden.

2.) Es wird nicht gern gesehen, wenn sich Mitarbeiter mit ihrem Stuhl
direkt an das kalte Buffet setzen. Jeder sollte mit seinem gefüllten
Teller einen Platz an den Tìschen aufsuchen! Auch die Begründung
Sonst frißt mir der Meier die ganzen Melonenschiffchen weg kann
nicht akzeptiert werden.

3.) Schnaps, Wein und Sekt sollte auch zu vorgerückter Stunde nicht
direkt aus der Flasche getrunken werden. Besonders wenn man noch
Reste der genossenen Mahlzeit im Mund hat. Der Hinweis Alkohol
desinfiziert beseitigt nicht bei allen Mitarbeiten das Mißtrauen
gegen Speisereste in den angetrunkenen Flaschen.

4.) Wer im letzten Jahr den bereitgestellten Glühwein gegen eine
Mischung aus Hagebuttentee und Super-Bleifrei ausgetauscht hat,
wird darum gebeten diesen Scherz nicht noch einmal zu wiederholen.
Sicherlich ist uns allen noch in Erinnerung was passierte als Kollege
Moosbacher sich nach dem dritten Glas eine Zigarette anzündete.

5.) Sollte jemand nach Genuß der angebotenen Speisen und Getränke von
einer gewissen Unpäßlichkeit befallen werden, so wird darum gebeten
die dafür vorgesehen Örtlichkeiten aufzusuchen. Der Chef war im
letzten Jahr über den unerwarteten Inhalt seines Aktenkoffers nicht
sehr begeistert.

6.) Wenn Weihnachtslieder gesungen werden, sollten die Originaltexte
gewählt werden. Einige unserer Auszubildenden sind noch minderjährig
und könnten durch einige Textpassagen irritiert werden.

In diesem Zusammenhang möchten wir nochmals daran erinnern, das einige
der männlichen Kollegen sich noch nicht zur Blutuntersuchung zwecks
Feststellung der Vaterschaft gemeldet haben. Unsere im Mutterschafts-
urlaub befindliche Mitarbeiterin Frl. Kluge meint, es bestände ein
ursächlicher Zusammenhang zwischen der letztjährigen Weihnachtsfeier
und der Geburt ihrer Tochter Sylvia im September dieses Jahres.

Wenn wir uns alle gemeinsam an diese wenigen Verhaltensmaßregeln
halten, sollte unsere Weihnachtsfeier wieder ein großer Erfolg werden.

MfG Die Geschäftsleitung