Kommentare zum Grundgesetz
Teil 1: Die Grundrechte Artikel 2: Jeder hat das Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und die Kosten selbst trägt. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In die Rechte des Stärkeren darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden. Artikel 3: Alle Menschen...