Bevölkerungspolitische Führung


An: Herrn Holger W.
Wohnhaft: Duisburg
Aktenzeichen AZ/5711/xv

Betreff: Sicherstellung geeigneter Kräfte für Sonderaufgaben

Sehr geehrter Herr W.,
da infolge Männerknappheit viele Frauen unbemannt bleiben müssen, tritt an alle zeugungsfähigen Männer die Pflicht heran, sich dieser Frauen u. Mädchen anzunehmen, damit die Geburtenzahl nicht nur gesichert, sondern darüber hinaus noch gehoben wird.
Sie wurden uns als besonders leistungsfähig gemeldet. Wir zweifeln deshalb nicht, daß Sie das Ihnen zugedachte Ehrenamt in vorbildlicher Weise und mit beispielhafter Gründlichkeit ausfüllen werden. Sollten sie verheiratet sein, so steht Ihrer Gattin nicht das Recht zu, sich von Ihnen scheiden zu lassen. Jede Frau muß diese zusätzliche Leistung ihren Mannes im Interesse der Staatserhaltung auf sich nehmen. Ihnen ist auf amtlichen Beschluß der Bezirk Giessen/Mittelhessen zugeteilt, da er uns als besonders sexuell unterernährt bekannt ist. Er umfasst 16 Frauen, 52 jüngere Mädchen und 28 Witwen. Bei Übernahme des Ihnen zugeteilten Bezirkes erhalten Sie eine steuerfreie Prämie von Euro 190,– monatlich, sowie eine Wöchentliche Zuteilung von 2 Paketen „Okasa-Kondom“ im Werte von Euro 62,50– – selbstverständlich für Sie kostenfrei.
Sollten Sie sich der Ihnen zugewiesenen Aufgaben nicht gewachsen fühlen, so wollen Sie uns bitte innerhalb von 8 Tagen mitteilen: 1. Gründe und 2. Ersatzmann. Sollten sie aber in der Lage sein, außer Ihrem Bezirk noch einen weiteren zu übernehmen, so können Sie mit einer Beförderung zum Deckoffizier rechnen. Außerdem wird Ihnen der Begattungsorden 1. Klasse verliehen. Bei Übernahme eines 3. Bezirkes sind sie steuerfrei und pensionsberechtigt. Ihre segensreiche Tätigkeit wollen Sie bitte sofort beginnen. Der Erfolg ist unter Benutzung der Ihnen noch gesondert zugehenden Formblätter an uns melden. Bei guter Leistung werden sie im Kriegsfalle automatisch zurückgestellt, unter der Bezeichnung „zZz“ (zur Zucht zurück). Je nach Erfolg sind Sie berechtigt, äußere Ehrenzeichen zu tragen, und zwar:
Nach Geburt des 6. Kindes – silberne Knöpfe am Hosenschlitz;
Nach Geburt des 10. Kindes – goldene Knöpfe am Hosenschlitz;
Nach Geburt des 15. Kindes – wird der Hosenschlitz offen getragen.
Im letzteren Falle besteht für a l l e Damen vom 16. bis 45. Lebensjahr grundsätzliche Grusspflicht !!!
Das Bundeszentralamt für Bevölkerungspolitische Führung.